{"id":19,"date":"2017-09-02T09:14:11","date_gmt":"2017-09-02T09:14:11","guid":{"rendered":"http:\/\/lichtplanung-plus.de\/?page_id=19"},"modified":"2017-09-10T18:03:21","modified_gmt":"2017-09-10T18:03:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lichtplanung-plus.de\/?page_id=19","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 01.01.2017<\/p>\n<p>Geltung<\/p>\n<ul>\n<li>Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (AN) und den Auftraggeber (AG) bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden schriftlichen Vertrag, erg\u00e4nzt durch die folgenden Bedingungen.<\/li>\n<li>Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auftragsbedingungen des Auftraggebers (AG)<\/p>\n<ul>\n<li>Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, au\u00dfer diese sind im Vertrag schriftlich festgehalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen und m\u00fcndliche Absprachen<\/p>\n<ul>\n<li>\u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen und m\u00fcndliche Absprachen sind nur g\u00fcltig wenn diese schriftlich vereinbart sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu \u00fcbertragen, es sei denn, der Auftragnehmer hat der \u00dcbertragung vorher schriftlich zugestimmt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vertragsgegenstand:<\/p>\n<ul>\n<li>Ist die im Vertrag vereinbarte Leistung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Leistungen AG:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Auftraggeber (AG) veranlasst selbstst\u00e4ndig und auf eigene Kosten eine verkehrsrechtliche Anordnung f\u00fcr ein Parkverbot, mind. 5 Tage vor der Veranstaltung und mind. 3 Tage nach der Veranstaltung, f\u00fcr den illuminierten\/mit Lichtkunst gestalteten Bereich. Die Kosten der Beschilderung tr\u00e4gt der AG.<\/li>\n<li>Der AG holt die Erlaubnis selbstst\u00e4ndig und auf eigene Kosten f\u00fcr die tempor\u00e4re Montage der Leuchten\/ Lichtkunstwerke an den Geb\u00e4uden wie z.B.: Schneef\u00e4ngen\/ Dachrinnen\/ Erkern oder an Vegetation, Z\u00e4unen, mittels Kabelbindern und Spanngurten bei den Hauseigent\u00fcmern ein und stellt einen geeigneten Hubsteiger inkl. Bedienpersonal kostenlos f\u00fcr die Auf- und Abbauzeit zur Verf\u00fcgung.<\/li>\n<li>Der AG stellt auf eigene Kosten, Bauzaunfelder, Baken und Stromanschl\u00fcsse (Baustromverteiler mit FI, mind. je 16A) nach Angabe durch AN zur Verf\u00fcgung. Der AG tr\u00e4gt die Stromkosten.<\/li>\n<li>Der AG stellt sicher, dass der Aufbau t\u00e4glich in der Zeit von 10.00 bis 3.00 Uhr erfolgen kann.<\/li>\n<li>Zur Auf- und Abbauzeit ist ein Ansprechpartner des AG kurzfristig telefonisch erreichbar.<\/li>\n<li>Der AG informiert das zust\u00e4ndige Bauamt, das Ordnungsamt, sowie die Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde \u00fcber die Ma\u00dfnahme und holt alle Genehmigungen\/ Zustimmungen bei den Ordnungs- und Verwaltungseinrichtungen (Stadtbauamt\/ Ordnungsamt\/ Denkmalamt\/ \u2026) selbst\u00e4ndig und auf eigene Kosten ein.<\/li>\n<li>Der AG haftet f\u00fcr die Lichtkunst, Leuchten, Kabel, Beamer und sonstige Technik\/ Material bis zum Abbau der Anlage durch den Auftragnehmer. Besch\u00e4digte oder abhandengekommene oder fehlende Leuchten, Beamer oder Kabel werden dem AG zum Neupreis in Rechnung gestellt. Besch\u00e4digte oder abhandengekommene Lichtkunstwerke werden mit dem AG mit dem Galeriepreis in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Der AG trifft alle erforderlichen, technisch m\u00f6glichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. an der Leistung des AN zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerst\u00f6rung der Leistung ist der AG verpflichtet, den (AN) unverz\u00fcglich zu unterrichten; das Recht des AN zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht ber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Die gesetzliche K\u00fcnstlersozialversicherungsabgabe, sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften, werden von dem AG, sofern sie\/er abgabepflichtig ist, geleistet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Haftung<\/p>\n<ul>\n<li>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den \u2013gleich aus welchem Rechtsgrund- wird nur anerkannt, wenn die Sch\u00e4den vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig durch den AN verursacht worden sind. Alle dar\u00fcberhinausgehenden Schadenersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Das gilt auch bei Sch\u00e4den durch eine Nachbesserung. Bei einer Haftung wegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit wird die Haftung auf 20% der Auftragssumme begrenzt.<\/li>\n<li>Schadensersatzanspr\u00fcche, die nicht der kurzen Verj\u00e4hrungsfrist des \u00a7638 BGB unterliegen, verj\u00e4hren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der \u00dcbergabe der schriftlichen Unterlagen.<\/li>\n<li>Die max. Haftungssumme wird wie folgt begrenzt:<\/li>\n<\/ul>\n<p>3 Millionen Euro f\u00fcr Personensch\u00e4den max. 9.000.000 pro Jahr, 500.000 Euro f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den, max. 1.500.000 pro Jahr\u00a0laut der bestehenden Berufs- Haftpflichtversicherung bei HDI Versicherung AG, Neumarkt 15, 66117 Saarbr\u00fccken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Verg\u00fctung\/ Honorar:<\/p>\n<ul>\n<li>Sollte keine Vereinbarung getroffen sein wird je angefangene Stunde der Arbeitsleitung durch Markus Stirn ein pauschaler Honorarsatz von 80.-\u20ac brutto\/ 67,22\u20ac netto, zuz\u00fcglich Fahrtkosten je km 0,40\u20ac brutto (0,34\u20ac netto) und ggf. weitere dokumentierte Ausgaben (Material\/Fremdleistungen\/\u2026) f\u00fcr die Leistungserbringung in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Externe Leistungen, die ggf. auch erst nach der Beauftragung n\u00f6tig werden, werden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Leistenden abgerechnet.<\/li>\n<li>Telefonische Beratungen oder dergleichen werden auch nach Abschluss des Auftrages mit 12,-\u20ac brutto je angefangene 10 Minuten in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li>Die Verg\u00fctung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen f\u00e4llig. Danach werden Mahnungszinsen ohne weitere Mahnung in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.<\/li>\n<li>Eine Verl\u00e4ngerung der \u00dcberlassungsfrist bedarf der Einwilligung des AN. Ein f\u00fcr die \u00dcberlassung vereinbartes Honorar erh\u00f6ht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erh\u00f6hungsbetrag wird mit Beginn der Verl\u00e4ngerung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Im Falle der Aufhebung\/K\u00fcndigung durch den AG wird ein Honorar f\u00fcr die nicht zur Nutzung \u00fcbernommene Arbeit f\u00e4llig; es betr\u00e4gt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuz\u00fcglich der nachgewiesenen Kosten.<\/li>\n<li>Im Fall der Aufhebung\/K\u00fcndigung durch den AN ist die R\u00fcckzahlung der bis zum Zeitpunkt der K\u00fcndigung gezahlten Verg\u00fctungen ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Sollte witterungsbedingt ein Aufbau in der vereinbarten Zeit durch Unwetter\/Dauerregen\/Sturm\/Hagel\/Schneefall\/fehlende Zug\u00e4nglichkeit\/Temperaturen unter -2\u00b0C\/beeintr\u00e4chtigt oder nicht realisierbar sein oder Besch\u00e4digung der Aufbauten durch vorgenannte Witterungsereignisse in der Ausstellungszeit erfolgen, ist der AN nicht haftbar. Das vereinbarte Honorar ist zu 100% f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Bei einer Absage wegen Krankheit des AN ist ein \u00e4rztliches Attest beizubringen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nutzungsrechte:<\/p>\n<ul>\n<li>Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung \u00fcber das Werk dem AG einger\u00e4umt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.\u00a0 Der AN erh\u00e4lt die Abbildungen und ein uneingeschr\u00e4nktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen.<\/li>\n<li>Bei jeder Publikation\/ Werbung\/\u2026 mit dem Werk ist der Name des AN (Urheber) zu nennen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>M\u00e4ngel\/ Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<ul>\n<li>\u00bbNichtgefallen\u00ab des Werkes des AN, eines Auftrages oder einer Pr\u00e4sentation kann nicht zu einer Minderung der Verg\u00fctungen f\u00fchren.<\/li>\n<li>Garantieleistungen des AN f\u00fcr die k\u00fcnstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart ist. Wartungsverpflichtungen werden nicht \u00fcbernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vertraulichkeit<\/p>\n<ul>\n<li>Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zug\u00e4nglich gemachten Informationen, sowie Kenntnisse die sie bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit \u00fcber Angelegenheiten der anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich und w\u00e4hrend der Dauer, sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwenden oder zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, falls jeweils die andere Vertragspartei die Information nachweislich von Dritten rechtm\u00e4\u00dfig erhalten hat oder die Information bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt war bzw. nachtr\u00e4glich ohne Versto\u00df gegen die vorstehenden Verpflichtungen bekannt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand:<\/p>\n<ul>\n<li>Gerichtsstand ist Kronach. Erf\u00fcllungsort ist Tauschendorf.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Datenschutzerkl\u00e4rung:<\/p>\n<ul>\n<li>Ihre Daten unterliegen der Regelung des Datenschutzgesetztes und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Abwicklung der jeweils vereinbarten Dienstleistung genutzt. Die L\u00f6schung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erf\u00fcllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gr\u00fcnden unzul\u00e4ssig ist.<\/li>\n<li>Kundenkontakt: Sollte im Vertrag vereinbart worden sein, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber in unregelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden per SMS, E- Mail, Fax, Telefon oder per Post Informationen oder kontaktieren darf, kann der Auftraggeber dies jederzeit widerrufen.<\/li>\n<li>Auskunftsrecht: Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern \u00fcber die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.<\/li>\n<li>Sicherheitshinweis: Der Auftragnehmer ist bem\u00fcht die personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen M\u00f6glichkeiten so zu speichern, dass sie f\u00fcr Dritte nicht zug\u00e4nglich sind. Bei der Kommunikation per E- Mail kann die vollst\u00e4ndige Datensicherheit vom Auftragnehmer nicht gew\u00e4hrleistet werden, so dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei vertraulichen Informationen den Postweg empfiehlt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Tauschendorf im Januar 2017<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Markus Stirn<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Stand: 01.01.2017 Geltung Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (AN) und den Auftraggeber (AG) bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden schriftlichen Vertrag, erg\u00e4nzt durch die folgenden Bedingungen. 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