AGB

 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.01.2017

Geltung

  • Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (AN) und den Auftraggeber (AG) bestimmt sich nach dem zugrundeliegenden schriftlichen Vertrag, ergänzt durch die folgenden Bedingungen.
  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechtes.

 

Auftragsbedingungen des Auftraggebers (AG)

  • Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, außer diese sind im Vertrag schriftlich festgehalten.

 

Änderungen, Ergänzungen und mündliche Absprachen

  • Änderungen, Ergänzungen und mündliche Absprachen sind nur gültig wenn diese schriftlich vereinbart sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Übertragung vorher schriftlich zugestimmt.

 

Vertragsgegenstand:

  • Ist die im Vertrag vereinbarte Leistung.

 

Leistungen AG:

  • Der Auftraggeber (AG) veranlasst selbstständig und auf eigene Kosten eine verkehrsrechtliche Anordnung für ein Parkverbot, mind. 5 Tage vor der Veranstaltung und mind. 3 Tage nach der Veranstaltung, für den illuminierten/mit Lichtkunst gestalteten Bereich. Die Kosten der Beschilderung trägt der AG.
  • Der AG holt die Erlaubnis selbstständig und auf eigene Kosten für die temporäre Montage der Leuchten/ Lichtkunstwerke an den Gebäuden wie z.B.: Schneefängen/ Dachrinnen/ Erkern oder an Vegetation, Zäunen, mittels Kabelbindern und Spanngurten bei den Hauseigentümern ein und stellt einen geeigneten Hubsteiger inkl. Bedienpersonal kostenlos für die Auf- und Abbauzeit zur Verfügung.
  • Der AG stellt auf eigene Kosten, Bauzaunfelder, Baken und Stromanschlüsse (Baustromverteiler mit FI, mind. je 16A) nach Angabe durch AN zur Verfügung. Der AG trägt die Stromkosten.
  • Der AG stellt sicher, dass der Aufbau täglich in der Zeit von 10.00 bis 3.00 Uhr erfolgen kann.
  • Zur Auf- und Abbauzeit ist ein Ansprechpartner des AG kurzfristig telefonisch erreichbar.
  • Der AG informiert das zuständige Bauamt, das Ordnungsamt, sowie die Straßenverkehrsbehörde über die Maßnahme und holt alle Genehmigungen/ Zustimmungen bei den Ordnungs- und Verwaltungseinrichtungen (Stadtbauamt/ Ordnungsamt/ Denkmalamt/ …) selbständig und auf eigene Kosten ein.
  • Der AG haftet für die Lichtkunst, Leuchten, Kabel, Beamer und sonstige Technik/ Material bis zum Abbau der Anlage durch den Auftragnehmer. Beschädigte oder abhandengekommene oder fehlende Leuchten, Beamer oder Kabel werden dem AG zum Neupreis in Rechnung gestellt. Beschädigte oder abhandengekommene Lichtkunstwerke werden mit dem AG mit dem Galeriepreis in Rechnung gestellt.
  • Der AG trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. an der Leistung des AN zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung der Leistung ist der AG verpflichtet, den (AN) unverzüglich zu unterrichten; das Recht des AN zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
  • Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe, sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften, werden von dem AG, sofern sie/er abgabepflichtig ist, geleistet.

 

Haftung

  • Die Haftung für Schäden –gleich aus welchem Rechtsgrund- wird nur anerkannt, wenn die Schäden vorsätzlich oder grobfahrlässig durch den AN verursacht worden sind. Alle darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  • Das gilt auch bei Schäden durch eine Nachbesserung. Bei einer Haftung wegen grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf 20% der Auftragssumme begrenzt.
  • Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe der schriftlichen Unterlagen.
  • Die max. Haftungssumme wird wie folgt begrenzt:

3 Millionen Euro für Personenschäden max. 9.000.000 pro Jahr, 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, max. 1.500.000 pro Jahr laut der bestehenden Berufs- Haftpflichtversicherung bei HDI Versicherung AG, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken.

 

Vergütung/ Honorar:

  • Sollte keine Vereinbarung getroffen sein wird je angefangene Stunde der Arbeitsleitung durch Markus Stirn ein pauschaler Honorarsatz von 80.-€ brutto/ 67,22€ netto, zuzüglich Fahrtkosten je km 0,40€ brutto (0,34€ netto) und ggf. weitere dokumentierte Ausgaben (Material/Fremdleistungen/…) für die Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
  • Externe Leistungen, die ggf. auch erst nach der Beauftragung nötig werden, werden direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Leistenden abgerechnet.
  • Telefonische Beratungen oder dergleichen werden auch nach Abschluss des Auftrages mit 12,-€ brutto je angefangene 10 Minuten in Rechnung gestellt.
  • Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 8 Tagen fällig. Danach werden Mahnungszinsen ohne weitere Mahnung in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  • Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des AN. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
  • Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch den AG wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Kosten.
  • Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch den AN ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
  • Sollte witterungsbedingt ein Aufbau in der vereinbarten Zeit durch Unwetter/Dauerregen/Sturm/Hagel/Schneefall/fehlende Zugänglichkeit/Temperaturen unter -2°C/beeinträchtigt oder nicht realisierbar sein oder Beschädigung der Aufbauten durch vorgenannte Witterungsereignisse in der Ausstellungszeit erfolgen, ist der AN nicht haftbar. Das vereinbarte Honorar ist zu 100% fällig.
  • Bei einer Absage wegen Krankheit des AN ist ein ärztliches Attest beizubringen

 

Nutzungsrechte:

  • Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk dem AG eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.  Der AN erhält die Abbildungen und ein uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an diesen.
  • Bei jeder Publikation/ Werbung/… mit dem Werk ist der Name des AN (Urheber) zu nennen

 

Mängel/ Gewährleistung

  • »Nichtgefallen« des Werkes des AN, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
  • Garantieleistungen des AN für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart ist. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.

 

Vertraulichkeit

  • Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig, die ihnen unter dem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen, sowie Kenntnisse die sie bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit über Angelegenheiten der anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich und während der Dauer, sowie nach Beendigung des Vertrages ohne die schriftliche Einwilligung der betroffenen Partei nicht zu verwenden oder zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung findet keine Anwendung, falls jeweils die andere Vertragspartei die Information nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder die Information bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt war bzw. nachträglich ohne Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen bekannt wurden.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  • Gerichtsstand ist Kronach. Erfüllungsort ist Tauschendorf.
  • Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

 

Datenschutzerklärung:

  • Ihre Daten unterliegen der Regelung des Datenschutzgesetztes und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der jeweils vereinbarten Dienstleistung genutzt. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
  • Kundenkontakt: Sollte im Vertrag vereinbart worden sein, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber in unregelmäßigen Abständen per SMS, E- Mail, Fax, Telefon oder per Post Informationen oder kontaktieren darf, kann der Auftraggeber dies jederzeit widerrufen.
  • Auskunftsrecht: Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
  • Sicherheitshinweis: Der Auftragnehmer ist bemüht die personenbezogenen Daten des Auftraggebers durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E- Mail kann die vollständige Datensicherheit vom Auftragnehmer nicht gewährleistet werden, so dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei vertraulichen Informationen den Postweg empfiehlt.

 

 

Tauschendorf im Januar 2017

 

 

Markus Stirn

 

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